Barrierefreiheit
Willkommen bei der S-Kreditpartner GmbH.
Alle Menschen sollen unsere Informationen und Dienstleistungen gut nutzen können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit unserer Angebote.
Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen
Wir gestalten unsere Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgen wir den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:
Wahrnehmbar
Wir gestalten unsere Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativtexten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.
Bedienbar
Unsere Webseite und Apps sind so aufgebaut, dass sie auch ohne Maus oder Touchscreen bedient werden können. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.
Verständlich
Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.
Robust
Wir achten darauf, dass unsere digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die S-Kreditpartner GmbH ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Wir verfolgen die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit unsere Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Online-Präsenz der S-Kreditpartner GmbH, in der aktuellen Version.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Online-Präsenz der S-Kreditpartner GmbH sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.04.2025 erstellt und zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.
Barriere melden und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann richten Sie Ihr Anliegen bitte an:
S-Kreditpartner GmbH
Service-Center
Postfach 110803
10838 Berlin
E-Mail: beschwerde@s-kreditpartner.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Online-Präsenz der S-Kreditpartner GmbH nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:
Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG: Schlichtungsstelle BGG - Kontakt
Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)